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Änderung des Strafgesetzbuches erfüllt DFV-Forderungen / Feuerwehr-Tätigkeit ist Aspekt der Strafzumessung / Hinterlistiger Überfall auf Einsatzkräfte wird schärfer geahndet

6. September 2024 ©
6. September 2024 ©
Deutscher Feuerwehrverband e. V.

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